Man kann einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, direkt Online.

Veröffentlicht am: November 19, 2024 Von: Bonitätsguru

Du schaust in deine kostenlose SCHUFA-Auskunft und traust deinen Augen kaum: Ein negativer Eintrag taucht auf, der deine Bonität herunterzieht. Vielleicht handelt es sich um veraltete oder falsche Daten, die dort gar nicht hingehören. Keine Panik – ich zeige dir Schritt für Schritt, wie du solche SCHUFA-Einträge wieder loswirst. Das geht natürlich sogar direkt online und ist absolut kostenlos!

schufa-eintrag löschen lassen: welche und wie
Manche SCHUFA-Einträge kann man löschen lassen, die meisten löschen sich automatisch.

Wir schauen uns zuerst an, wie lange verschiedene Einträge überhaupt gespeichert bleiben. Danach zeige ich dir, unter welchen Bedingungen du falsche oder erledigte (beglichene) Einträge löschen lassen kannst. Alles basiert auf Fakten, ohne Marketing-Blabla.

Inhalt auf dieser Seite

    Wie lange bleiben SCHUFA-Einträge gespeichert?

    SCHUFA-Einträge stehen nicht dauerhaft in deiner Auskunft, sondern werden nach bestimmten Fristen automatisch gelöscht. Die Speicherfristen oder Löschfristen sind in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct / COC) aller Auskunfteien festgelegt und mit Datenschutzbehörden abgestimmt.

    Hier ein kurzer Überblick, wie lange gängige Einträge maximal gespeichert bleiben:

    Kreditanfragen:

    • 12 Monate ab Anfrage für dich (für andere Vertragspartner sind sie nur 10 Tage lang sichtbar)
      • Beispiel: Wenn du bei Bank A einen Kredit anfragst, sieht Bank B dies höchstens 10 Tage; Du kannst das in einer Selbstauskunft noch exakt 12 Monate lang sehen.

    Laufende Kredite / Verträge:

    • Solange ein Kredit oder Vertrag aktiv ist, bleibt er positiv vermerkt. Abgezahlte Kredite und andere beglichene Forderungen werden nach 3 Jahren aus den SCHUFA-Daten entfernt, gerechnet ab dem Zeitpunkt der vollständigen Rückzahlung. Dies ist dann in der Regel ein positiver Eintrag, weil du bewiesen hast, dass du einen Kredit abzahlen kannst.
      • Wichtig: Die Drei-Jahres-Frist beginnt erst, nachdem die Forderung beglichen ist. Hast du zum Beispiel im Juni 2024 deine letzte Rate bezahlt, wird der Eintrag im Laufe des Jahres 2027 automatisch gelöscht. Nochmal – dieser Eintrag des bezahlten Kredites entspricht einem postiven SCHUFA-Eintrag. Aber auch diese müssen laut COC gelöscht werden.

    Girokonten, Kreditkarten, Handyverträge:

    • Diese werden sofort gelöscht, sobald der Vertrag beendet und der SCHUFA die Kontoschließung gemeldet wurde. Du musst also nicht extra warten – kündigst du z. B. dein Bankkonto oder deine Kreditkarte, verschwindet der Eintrag, sobald die Bank der SCHUFA die Auflösung mitteilt.

    Negative Zahlungsmerkmale (nicht vertragsgemäße Abwicklung):

    • Offene, unbeglichene Schulden können als Negativmerkmal stehen, bis sie erledigt sind. Sobald bezahlt, bleibt der negative Vermerk noch bis zu 3 Jahre bestehen und wird dann automatisch gelöscht.
      • Mit „nicht vertragsgemäß“ sind z. B. Zahlungsausfälle, gekündigte Kredite oder mehrfach angemahnte Rechnungen gemeint – alles, was deinen Zahlungsverpflichtungen nicht planmäßig nachkam. Dass solche erledigten Einträge überhaupt 3 Jahre sichtbar bleiben, liegt daran, dass die Auskunfteien ein berechtigtes Interesse daran haben, Zahlungsausfälle der letzten Jahre zu dokumentieren.

    Einträge aus öffentlichen Registern:

    • Gerichtsdaten wie Schuldnerverzeichnis-Einträge (Abgabe der Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung, oder Haftbefehl dazu) werden nach 3 Jahren gelöscht. Diese Frist entspricht der üblichen Dauer, die solche Einträge im amtlichen Register stehen.
      • Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenz-Verfahren) mit erteilter Restschuldbefreiung waren früher 3 Jahre sichtbar, doch das hat sich geändert: Seit März 2023 löscht die SCHUFA Insolvenzdaten schon nach 6 Monaten nach Verfahrensende.
        • Alte Insolvenz-Einträge, die am 28. März 2023 bereits länger als 6 Monate gespeichert waren, wurden von der SCHUFA sogar rückwirkend gelöscht.

    Unstrittig falsche Daten:

    • Wenn ein Eintrag offensichtlich falsch oder unberechtigt ist, gilt keine feste Frist – solche Daten müssen sofort bereinigt werden. Dazu gleich mehr. Eines sollte dir aber klar sein. Das kommt sehr selten vor.

    Wie du siehst, tauchen veraltete Zahlungsausfälle, Mahnbescheide oder erledigte Schulden nicht ewig in deiner SCHUFA-Auskunft auf. In der Regel ist nach drei Jahren Schluss, oft auch früher.

    Dennoch: Verlass dich nicht blind auf die automatischen Löschungen. Prüfe deine SCHUFA-Daten regelmäßig (du kannst mindestens einmal jährlich (mehrmals in angemessenen Abständen) eine kostenlose Datenkopie anfordern oder einfach mit bonify deine SCHUFA-Daten einsehen) und stell sicher, dass alte oder falsche Einträge wirklich automatisch verschwinden. Sollte etwas fälschlicherweise länger stehenbleiben, kannst du aktiv werden.

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    Falsche SCHUFA-Einträge sofort löschen lassen

    Nicht alles, was in deiner SCHUFA-Auskunft steht, ist immer korrekt. Fehler passieren – etwa durch Datenverwechslungen, verspätete Updates oder schlicht menschliche Irrtümer bei Banken und Firmen.

    Typische Beispiele sind: Ein bereits bezahlter Betrag wird noch als offen geführt, ein Kredit ist längst abgezahlt, aber nicht als erledigt gemeldet, Zahlungsverspätungen tauchen zu Unrecht auf, oder persönliche Daten (Name, Adresse) sind falsch.

    Solche Fehler können deine Bonität beeinflussen. Sie können sie verschlechtern oder verbessern. Der vergessene Kredit in deiner Akte würde sich vermutlich eher positiv auf deinen Score auswirken. Eine Zahlungsverspätung wäre negativ. Bei falschen Konten oder Kreditkarten ist beides möglich.

    Jetzt stellst du dir zurecht die Frage: Soll ich falsche positive Einträge auch melden? Ich denke, dass musst du mit dir ausmachen. Ich mache einfach mal weiter.

    Wann gilt ein Eintrag als „falsch“ oder unberechtigt?

    Zum Beispiel, wenn verwechselte Personendaten vorliegen (selten, aber es soll vorgekommen sein, dass jemand anders’ Vertragsdaten unter deinem Namen landen – also eine Personenverwechslung vorlag). Oder wenn nachweislich falsche Tatsachen gemeldet wurden – etwa eine Forderung, die es so nie gab, oder ein Betrag, der falsch berechnet wurde.

    Auch veraltete Eintragungen gelten faktisch als Fehler, sobald der Zweck ihrer Speicherung entfallen ist (z. B. eine erledigte Schuld, die weiterhin als offen drinsteht). Doppelte oder irrtümliche Meldungen fallen natürlich ebenfalls darunter. In all diesen Fällen hast du ein Recht auf Berichtigung bzw. Löschung nach Art. 16 und 17 DSGVO – das heißt, die Auskunftei muss falsche Daten korrigieren oder entfernen.

    Ein Spezialfall: Hast du eine Forderung bestritten (also der Gegenseite schriftlich widersprochen), bevor sie der SCHUFA gemeldet wurde, darf sie gar nicht eingetragen werden. Ein SCHUFA-Negativmerkmal setzt in der Praxis voraus, dass die Forderung unbestritten und fällig ist. Strittige Forderungen sind unzulässig – taucht dennoch ein Eintrag dazu auf, muss er sofort gelöscht werden.

    Weiterer Spezialfall „unberechtigt“: Wurde dir nie richtig Bescheid gegeben, bevor ein negativer Eintrag entstand? Nach dem Verhaltenskodex müssen einem SCHUFA-Negativeintrag mindestens zwei Mahnschreiben vorausgehen, inklusive Androhung des SCHUFA-Eintrags und Hinweis auf die Möglichkeit, der Forderung zu widersprechen.

    Hat der Gläubiger das unterlassen (z. B. sofort an die SCHUFA gemeldet, ohne dich zu warnen), ist der Eintrag eigentlich nicht rechtmäßig zustande gekommen. Auch dann kannst du Löschung verlangen – allerdings wird die SCHUFA den Eintrag nur entfernen, wenn der Gläubiger ihn widerruft. In so einem Fall solltest du dich also parallel dringend an das betreffende Unternehmen wenden und auf die unrechtmäßige Meldung hinweisen.

    So gehst du bei falschen Einträgen vor

    Wenn du einen falschen oder unberechtigten SCHUFA-Eintrag entdeckst, heißt es: aktiv werden! Warte nicht darauf, dass sich der Fehler „von selbst“ bereinigt. Sammle Belege, die deine Sicht untermauern (z. B. Kontoauszüge, Quittungen, Bestätigungsbriefe des Gläubigers).

    Kontaktiere den Gläubiger, der den falschen Datensatz gemeldet hat, und fordere ihn zur Korrektur auf – immerhin ist das Unternehmen verpflichtet, falsche Daten an die SCHUFA umgehend richtigzustellen. Parallel wendest du dich an die SCHUFA mit einem Lösch- bzw. Berichtigungsantrag.

    Das geht schriftlich per Brief, telefonisch oder auch online über über die SCHUFA-Webseite. Wichtig ist, dass du klar darlegst, warum der Eintrag falsch ist, und idealerweise gleich deine Nachweise mitschickst.

    Per Telefon, Brief oder E-Mail:

    Die E-Mail kannst du an meineschufa@schufa.de senden oder das Kontaktformular auf der meineSCHUFA-Website nutzen.

    Den Brief schickst du an diese Adresse:

    • SCHUFA Holding AG
    • Kormoranweg 5
    • 65201 Wiesbaden

    Die Telefonnumer ist:  0611 – 92780. Montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr sind die Telefonzeiten.

    Tipp:

    Halte deinen Ton sachlich und freundlich, aber bestimmt.

    Nenne konkret den betroffenen Eintrag (z. B. Aktenzeichen, Datum) und bitte um Löschung innerhalb einer angemessenen Frist, etwa drei Wochen.

    Begründe deinen Löschwunsch kurz („weil Forderung am XX.XX. bezahlt“ oder „Daten gehören nicht zu mir, siehe Anlage“) und lege Beweise bei.

    Formuliere zum Schluss die Bitte, dir eine aktualisierte Selbstauskunft zu schicken, sobald die Korrektur erfolgt ist. So hast du Schwarz auf Weiß, dass dein Datensatz bereinigt wurde. Vergiss nicht, deine Kontaktdaten anzugeben.

    Kosten entstehen dir keine, außer den Kosten für den Brief. Daher ist die Mail vermutlich einfacher.

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    Noch einfacher – SCHUFA-Eintrag online per Web löschen

    Das ist tatsächlich gar keine große Nummer. Du benötigst die gleichen Belege und Angaben wie bei Brief oder Mail, sparst aber Zeit und Papier. Du kannst Fehler auf der SCHUFA-Kontaktseite melden – die findest du hier.

    schufa eintrag löschen auf schufa.de

    Je nach Problem klickst du auf „Datenkorrektur“ – bei Fehlern in der SCHUFA-Auskunft. Oder auf Aktualisierung, wenn du längst umgezogen bist oder sich dein Name geändert hat.

    Per App zum sauberen Schufa-Profil (Fehler melden mit bonify)

    Du möchtest den Papierkram umgehen und zwar auch das Selbstauskunf einholen? Es geht auch digital und per App oder im Web. Die SCHUFA hat eine „Transparenz-Offensive“ gestartet, und über den Partner bonify kannst du deine SCHUFA-Informationen kostenlos online einsehen.

    Registriere dich bei bonify, verifiziere deine Identität für den SCHUFA-Zugriff – das dauert nur wenige Minuten. Anschließend siehst du deinen SCHUFA-Basisscore und alle negativen Einträge bequem am Bildschirm. Entdeckst du dabei einen löschbaren Eintrag, kannst du direkt auf den Button „Fehler melden“ klicken.

    bonify leitet dann deine Beanstandung an die SCHUFA weiter und veranlasst die Löschung für dich. Du sparst dir also das eigene Schreiben. Die SCHUFA prüft den Fall und entfernt den Eintrag, falls tatsächlich ein Fehler vorliegt – genau wie wenn du selbst per Brief angefragt hättest.

    Beachte: Bei bonify wird der Eintrag nicht live verschwinden, da die Aktualisierung der Daten dort quartalsweise erfolgt. Aber intern kümmert sich die SCHUFA natürlich sofort um die Löschung. Du bekommst bei bonify die Nachricht, ob der Eintrag gelöscht wurde und wann.

    Viele Nutzer finden diese digitale Methode bequemer, und sie ist ebenso kostenlos. Natürlich kannst du auch den klassischen Weg wählen (Brief, E-Mail oder Hotline). Entscheidend ist, dass du aktiv wirst, sobald dir ein falscher Eintrag auffällt. Denn niemand interessiert sich so sehr für deine Daten wie du selbst – Unternehmen oder die SCHUFA merken Fehler nicht immer sofort, deshalb musst du manchmal selbst die Initiative ergreifen.

    Erledigte Negativeinträge: Kann man sie vorzeitig entfernen?

    Nun gibt es noch die Fälle, in denen der Eintrag zwar berechtigt war (weil du tatsächlich mal eine Zahlung versäumt hattest), aber längst erledigt ist – sprich, du hast deine Schulden beglichen. Trotzdem steht der negative Vermerk noch in deiner Akte und drückt den Score.

    Das ist frustrierend, aber nach aktueller Praxis normal: Beglichene Negativmerkmale bleiben bis zu 3 Jahre gespeichert, damit dein Vertragspartner (Bank, Vermieter etc.) sehen kann, dass du in der jüngeren Vergangenheit Zahlungsprobleme hattest.

    Vollautomatisch verschwindet der Eintrag dann nach Ablauf der Frist. Doch gibt es eine Möglichkeit, erledigte Einträge schon früher loszuwerden? Ja, unter bestimmten Bedingungen!

    SCHUFA-Einträge schneller löschen: Die 100-Tage-Regel

    Seit kurzer Zeit gibt es eine Art „Gnadenregel“ für einmalige Ausrutscher: die 100-Tage-Regel.

    Diese neue Regelung (Teil des aktualisierten Code of Conduct der Auskunfteien) besagt: Bei einer erstmaligen Zahlungsstörung, die du komplett innerhalb von 100 Tagen ausgeglichen hast und sofern keine weiteren negativen Einträge vorliegen, wird der Eintrag bereits nach 18 Monaten gelöscht.

    Statt drei Jahre musst du dann nur anderthalb Jahre warten, bis deine Schufa wieder sauber ist. Wichtig: Es gilt wirklich nur für den ersten Negativfall. Hast du zum Beispiel zum ersten Mal eine Rechnung so spät gezahlt, dass ein Negativmerkmal entstand, und du begleichst alles schnell, profitierst du von dieser Verkürzung.

    Bei wiederholten Vorfällen zieht die Regel nicht – dann laufen die üblichen Fristen weiter. Auch musst du tatsächlich innerhalb von 100 Tagen ab Fälligkeit bzw. Meldung gezahlt haben; danach greift die Sonderregel nicht mehr. Wenn es passt, ist das aber eine super Chance, schneller aus dem Schneider zu sein.

    Könnte zu dir passen:  Wer darf in deine SCHUFA-Daten schauen?

    Und wenn du die 100-Tage-Frist verpasst hast? Dann bleibt formal die 3-Jahres-Frist bestehen. Allerdings gibt es Bewegung in der Rechtsprechung: Einige Gerichte vertreten die Auffassung, dass erledigte Negativeinträge sofort gelöscht werden müssten, weil der Zweck der Speicherung entfällt, sobald die Forderung beglichen ist. Andere Gerichte halten die Speicherung bis zu drei Jahren weiterhin für zulässig – hier gibt es noch kein höchstrichterliches Urteil, das endgültig Klarheit schafft. In der Praxis bedeutet das: Versuchen kannst du es auf jeden Fall!

    Tipp:

    bonify benachrichtigt dich kostenlos über negative SCHUFA-Einträge innerhalb von 24-Stunden, so verpasst du keine 100-Tage-Frist. Theoretisch bekommst du auch einen Brief von der Schufa. Geht der aber an eine alte Adresse, kommt der unter Umständen nicht an oder zu spät.

    Fazit: Was du über das Löschen von SCHUFA-Einträgen mitnehmen solltest

    Dranbleiben und nachfassen: Verlass dich nicht blind darauf, dass alle Löschungen automatisch erfolgen. Prüfe nach, ob ein falsche Eintrag existiert und ob beanstandete Einträge tatsächlich entfernt wurden.

    Dein Ziel ist eine korrekte und positive SCHUFA-Auskunft, damit dir in Zukunft bei Krediten, Handyverträgen oder der Wohnungssuche keine Steine im Weg liegen. Viel Erfolg dabei!

    SCHUFA-Einträge bleiben nicht ewig gespeichert. Die meisten Einträge werden i. d. R. 3 Jahre nach Begleichung automatisch gelöscht.

    Nicht jeder Eintrag ist negativ. Und selbst wenn du das denkst. Viele Menschen glauben zum Beispiel, ein gemeldeter Kredit sei negativ. Der kann für dich aber auch ein sehr positives Signal sein. In der Regel ist ein Kredit der schon etwas läuft oder gar abbezahlt ist, absolut positiv für dich.

    Falsche oder unberechtigte Einträge kannst du sofort löschen lassen. Wenn Daten verwechselt wurden oder längst erledigte Schulden fälschlich als offen gemeldet sind, verlange umgehend eine Korrektur/Löschung. Fehlerhafte SCHUFA-Einträge müssen bereinigt werden, sonst könnte dein Score leiden – dazu der SCHUFA den Fall melden und Belege einreichen. Strittige oder unzulässig gemeldete Forderungen dürfen auch nicht stehen bleiben.

    Beglichene Negativ-Einträge verschwinden automatisch, aber erst nach Ablauf der Frist. Dank der 100-Tage-Regel kannst du bei einem einmaligen Ausrutscher die Speicherfrist von 36 auf 18 Monate verkürzen – vorausgesetzt, du hast die Forderung innerhalb von 100 Tagen voll bezahlt und dir passiert kein weiterer Patzer in der Zeit.

    Verpasst du die Regel nicht und reagierst schnell, wirst du den Eintrag also deutlich eher los. Um die Frist nicht zu verpassen kannst du dich mit bonify kostenlos über negative Einträge informieren lassen.

    Deine Mithilfe ist gefragt: Die SCHUFA verwaltet riesige Datenmengen – kontrolliere daher selbst, was über dich gespeichert ist. Hol dir mindestens einmal im Jahr deine kostenlose Selbstauskunft und prüfe sie auf Fehler. Bei Unstimmigkeiten: Aktiv werden! Fehler schriftlich melden (per Brief, telefonisch oder über das Online-Formular).

    Du kannst auch komfortabel über bonify online deinen SCHUFA-Datensatz einsehen und per Klick „Fehler melden“ einen Löschantrag stellen. In jedem Fall gilt: Begründe deinen Löschwunsch und lege Nachweise bei – so beschleunigst du die Bearbeitung.

    Hier Links die dir die SCHUFA-Selbstauskunft und bonify genauer erklären:

    Quellen: (eine Auswahl der genutzten Referenzen)

    Die Informationen in diesem Artikel stammen ausschließlich aus 100 % zuverlässigen Quellen. Hier sind nur „Schufa-Unternehmen“ befragt worden, denn im Internet findet man sehr viele falsche Angaben dazu. Veraltet, total falsch oder mit der Idee, Geld für etwas zu verlangen, das nicht kompliziert und eigentlich kostenlos ist. Daher habe ich mich hier auf die Quellen Schufa, meineSCHUFA und bonify beschränkt. Nach diversen Telefonaten, die einzigen wirklich korrekten Ergebnisse.

    Über den Bonitätsguru:

    Seit dem ich ohne jede Erfahrung 2010 mein Haus kaufen wollte, bin ich auf SCHUFA und Boniät aufmerksam geworden. So viele Mythen, Halb- und Unwahrheiten sind im Netz. Bei renomierten und bekannten Personen. Selbst bei Politik, Wirtschaft und Nachrichten wird Bonität immer wieder falsch verstanden. Alles über den SCHUFA-Kamm. Wichtig: Ich bin nicht die SCHUFA. Aber ein Fan von Bonität und Scoring über unsere Landesgrenze hinaus. Fan von Experian, Creditkarma und ja, auch von bonify in Deutschland.